Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen
Ich ermächtige/Wir ermächtigen die Große Kreisstadt Backnang, Zahlungen von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein/weisen wir unser Kreditinstitut an, die von der Großen Kreisstadt Backnang auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Ich kann/Wir können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Nach Erfassung des SEPA-Lastschriftmandats wird Ihnen von der Stadtkasse Backnang Ihre Mandatsreferenznummer mitgeteilt.
Hinweise:
Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid/Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere, in Zukunft hinzukommende Forderung (z. B. neues Objekt, etc.), ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.